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Stadt Mössingen erstreitet Schadensersatz für Räumung des Pausageländes

Datum: 09.11.2012

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 08.11.2011 - 8 K 177/11) Mit Urteil vom 8. November 2011 verpflichtete das Verwaltungsgericht Sigmaringen die Voreigentümerin des Pausageländes in Mössingen, an die Stadt Mössingen 76.108,03 Euro nebst Zinsen zu bezahlen, überwiegend im Wege des Schadensersatzes.

Die Stadt erwarb im Zusammenhang mit einer vertraglichen Umlegung Grundstücke in dem Sanierungs- und Umlegungsgebiet „Pausa-Areal“ in Mössingen. Auf diesen Grundstücken war von 2001 bis 2004 von der beklagten Voreigentümerin eine Textildruckerei betrieben worden. Die Stadt ließ nach dem Erwerb Sanierungsarbeiten vornehmen. Die „Tonnenhalle“ wird mittlerweile u.a. als Stadtbücherei genutzt, die „Bogenhalle“ für kulturelle Zwecke (u.a. Theater, Konzerte). In der Bogenhalle ist auch eine umfangreiche Stoff- und Entwurfssammlung der „Pausa“ untergebracht. Die Sachgesamtheit Textilfabrik Pausa einschließlich Zubehör wurde im Jahr 2006 unter Denkmalschutz gestellt. Im Jahr 2007 hatte die Stadt ihre Voreigentümerin aufgefordert, die Gebäude zu räumen. Die von der Voreigentümerin mit der Räumung beauftragte Firma habe mitgeteilt, dass vorhandene „Restchemikalien“ nur durch ein Fachunternehmen entsorgt werden könnten. Nach Fristsetzung und Androhung der Räumung auf Kosten der Voreigentümerin ließ die Klägerin die Räumung durchführen. Eine Aufforderung an die Beklagte zum Ersatz der entstandenen Räumungskosten blieb erfolglos. Daraufhin erhob die Stadt Klage auf Zahlung von 76.108,03 EUR nebst Zinsen. Sie berief sich dazu auf eine Vereinbarung mit der Beklagten im Rahmen des Umlegungsvertrages, wonach sich die Beklagte zur Räumung von Tonnen- und Bogenhalle verpflichtet habe. Dieser Klage hat das Verwaltungsgericht jetzt entsprochen. (Bi)

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