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Stadt Meßstetten zu Widerruf von Behauptungen verurteilt

Datum: 11.03.2009

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 10.03.2009 - 3 K 859/08 -) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat die Stadt Meßstetten verurteilt, Äußerungen ihres Bürgermeisters über einen damaligen Ortsvorsteher eines Stadtteils in einem Leserbrief einer Lokalzeitung zu widerrufen. Der Leserbrief war wenige Tage nach der Bürgermeisterwahl erschienen, die der bisherige Amtsinhaber gewonnen hatte. Am Tag vor der Veröffentlichung dieses Leserbriefs war in derselben Lokalzeitung das Gesuch des Klägers, vom Amt des Ortsvorstehers zurücktreten zu dürfen, abgedruckt worden. Die Klage des Ortsvorstehers, der kurze Zeit nach der Veröffentlichung des Leserbriefs vom Gemeinderat der Stadt auf seinen Wunsch aus anderen Gründen von seinem Amt entbunden worden ist, hatte weitgehend Erfolg.

Die Stadt wurde verurteilt, die im Folgenden bezeichneten Behauptungen im Leserbrief ihres Bürgermeisters an die Lokalpresse vom 08.01.2008 zu widerrufen:

a)     es hätten „erhebliche Probleme bei der Amtsführung als Ortsvorsteher“ bestanden, „wenn man an den Rückstand bei den Ortschaftsprotokollen denkt“;

b)     der Kläger habe anlässlich der Bürgermeisterwahl…dann Aktivitäten unterhalb der Gürtellinie entfaltet, welche die Frage eines Amtsenthebungsverfahrens aufkommen ließen“.

Weiter hat das Gericht entschieden, dass der Widerruf zu erfolgen hat durch Abgabe einer Erklärung gegenüber der Redaktion dieser Lokalzeitung innerhalb von 10 Tagen nach Rechtskraft des Urteils und durch Veröffentlichung in der auf die Rechtskraft des Urteils folgenden nächsten Ausgabe des Amtsblatts der Stadt Meßstetten.

Das vollständige, schriftlich begründete Urteil liegt erst zu einem späteren Zeitpunkt vor.  (Mo)

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