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Das Verwaltungsgericht läßt eine öffentliche Versammlung der Jungen Nationaldemokraten beim Tübinger Hauptbahnhof am 21. Juli 2007 unter Auflagen zu

Datum: 20.07.2007

Kurzbeschreibung: (Beschluss vom 18.Juli 2007 - 8 K 1013/07 -) Die geplante Versammlung der Jungen Nationaldemokraten, die Jugendorganisation der NPD, kann auf dem Vorplatz des Tübinger Hauptbahnhofs zwischen 11 Uhr und 16 Uhr stattfinden. In dieser Zeit kann auch auf einem Teil des Europaplatzes und der Europastraße marschiert werden. Die Benutzung von Trommeln und - soweit strafbar - von Fahnen und Transparenten sowie das Tragen von Uniformen wurde untersagt. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem Eilverfahren entschieden. Insoweit war ein gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Tübingen gerichteter Eilantrag der Jungen Nationaldemokraten erfolgreich. Gegen die Entscheidung kann beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschwerde erhoben werden.

Die ca. 200 bis 300 Versammlungsteilnehmer wollen im Wesentlichen mit zwei Zügen anreisen. Die Polizei geht von diversen Gegendemonstrationen mit einer Teilnehmerzahl von 10.000 bis 15.000 Personen aus. Um mögliche Zusammenstöße der gegnerischen Lager zu vermeiden, wird sie den Europaplatz großflächig absperren und mit mehreren Hundertschaften präsent sein. Der Busverkehr soll vollständig in den Bereich der Tiepval-Kaserne verlegt werden. Der reguläre Bahnverkehr einschließlich des Zugangs zum Bahnhof für Reisende soll soweit möglich aufrecht erhalten bleiben. Die Antragsteller hatten eine erheblich umfangreichere Marschroute durch Straßen zwischen Neckar und Bahnhof vorgesehen. Hierfür vermochte die Polizei auch aufgrund früherer Erfahrungen aber keine Sicherheitsgarantien zu geben. Das Gericht sah bei der zu erwartenden großen Menschenmenge eine effektive Gefahrenabwehr durch Polizeikräfte nur bei Durchführung der Versammlung und des Aufzugs unter den erwähnten Auflagen als möglich an. (Mo)

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