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Stiftung Liebenau hat den Status einer kirchlichen Stiftung

Datum: 27.09.2006

Kurzbeschreibung: Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat gestern einen Bescheid des Kultusministeriums vom 17.10.2005 aufgehoben, der feststellt, dass die Stiftung Liebenau eine bürgerliche Stiftung staatlichen Rechts ist.

Nachdem eine vergleichsweise Einigung unter den Beteiligten nicht zu erzielen war, gab das Gericht nach über sechsstündiger Verhandlung einer Klage der Diözese Rottenburg-Stuttgart weitgehend statt und folgte deren Auffassung, dass es sich bei der Stiftung Liebenau um eine kirchliche Stiftung handelt (Aktenzeichen 9 K 2042/05). Die Stiftung Liebenau, die zu dem Klageverfahren beigeladen war, betreibt im Bereich der Behinderten-, Alten-, Kranken- und Benachteiligtenhilfe mehrere selbständige Gesellschaften und beschäftigt etwa 4.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Diözese hätte mit dem Statusfeststellungsbescheid des Ministeriums u.a. umfangreiche Aufsichtsrechte verloren. Auch hätte das kirchliche Arbeitsrecht keine Anwendung mehr gefunden.

Ebenfalls erfolgreich war eine weitere Klage der Diözese gegen einen Bescheid des Ministeriums vom 22.12.2005, mit dem die am 01.07.2005 beschlossene Satzung der Stiftung genehmigt wurde (Aktenzeichen 9 K 483/06). In der neuen Satzung wurde festgestellt, dass die Stiftung Liebenau eine Stiftung bürgerlichen Rechts sei. 

In beiden Fällen hat das Verwaltungsgericht die Berufung an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Die schriftlich begründeten Urteile, die noch nicht vorliegen, sind erst in einigen Wochen zu erwarten. (Mo)

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