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Klage auf Kostenfreiheit der Schülerbeförderung abgewiesen

Datum: 21.07.2017

Kurzbeschreibung: (Urteil vom 20. Juli 2017 - 9 K 5396/15) Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. Juli 2017 die Klagen eines Schülers und seiner Eltern auf Kostenfreiheit der Schülerbeförderung gegen den Landkreis Tübingen abgewiesen. Die Kläger hatten insbesondere geltend gemacht, dass der von ihnen geforderte Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten in Höhe des Preises der Schülermonatskarte für eine Wabe gegen Art. 13 Abs. 1 und 2 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verstoße. Gegenstand der mündlichen Verhandlung war damit u.a. die Frage, ob ein Einzelner aus diesem völkerrechtlichen Vertrag subjektive Rechte herleiten kann.

Gegen das Urteil steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird. Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidungsgründe, die noch nicht vorliegen, zu beantragen. (Bi.)

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